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Landesvorstand der NRWSPD
Der Landesvorstand leitet den Landesverband der SPD. Er besteht aus dem/der Vorsitzenden, vier Stellvertreter/innen, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Generalsekretär/in sowie 30 Beisitzer/innen. Unter den Mitgliedern des Landesvorstandes müssen Männer und Frauen mindestens zu je 40 Prozent vertreten sein. Der Landesvorstand wird vom Landesparteitag für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Zur Durchführung der Landesvorstandsbeschlüsse und zur laufenden politischen Geschäftsführung bildet der Landesvorstand ein Präsidium, dem insgesamt 15 Personen angehören.