SPD: Auch Haan hat sich an europäisches Recht zu halten

Rechtsexperte der SPD-Ratsfraktion, Michael Schneider, wie folgt Stellung:

Die Stadt Haan hat sich, wie fast alle Städte in NRW, seit 1993 europarechtswidrig verhalten. Sie hat seit dem Jahr 2000 von den Mitarbeitern der Feuerwehr unbezahlte Mehrarbeit verlangt und hingenommen. Sie ist nicht auf die Bediensteten zugegangen, damit diese ihre Rechte wahren können. Das Europarecht ist dem deutschen Recht übergeordnet. Insofern ist es völlig egal, dass sich die Stadt auf nationales Recht bezieht. Haan hätte schon seit 1993 und erst Recht nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahre 2000 die Überstunden vergüten oder einen Freizeitausgleich schaffen müssen. Insofern gibt es eine klare Rechtslage. In der Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union von 1993 sind die Feuerwehrleute ausdrücklich genannt. In ihr steht auch, dass der Bereitschaftsdienst Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie ist. Der Umstand, dass das Land Nordrhein-Westfalen erst 2007 reagiert und gefordert hat, die Mehrvergütung für die Überstunden zu leisten, kann die Stadt nicht von ihrer Verantwortung befreien. Dass sich die Stadtverwaltung mit ihrer Weigerung, den Feuerwehrleuten ihren wohlverdienten Ausgleich zu gewähren, hinter einer angebliche Verjährung und dem Haushaltssicherungskonzept versteckt und zudem die Verantwortung auf die Kommunalaufsicht abschiebt, ist besonders übel. Andere Städte wie Bielefeld haben für Ihre Feuerwehrleute bei ihrer Kommunalaufsicht eine Ausnahmegenehmigung beantragt und erhalten. Hieran sollte sich die Stadt ein Beispiel nehmen statt nur einen Prüfauftrag zu erteilen.