
Eine schnelle und außergerichtliche Einigung im Streit der Feuerwehrleute mit der Verwaltung über die Bezahlung von Überstunden fordert der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Haan, Bernd Stracke: „Ich halte es für einen schlechten Stil und in der Sache für vollkommen unangemessen wie der Bürgermeister hier mit seinen Mitarbei-tern in der Feuerwehr umgeht. Bisher haben übrigens die Klagenden in anderen Städten in der Regel gewonnen. Die Verwaltung sollte daher nicht unnötig eine möglicherweise kostenträchtige gerichtliche Niederlage suchen, die den finanziellen Spielraum der Stadt noch weiter einschränkt.“
Die Rechtslage sei unzweifelhaft. Seit spätestens 2000 müsse die Stadt Haan wissen, dass die Feuerwehrleute wöchentlich rund 6 Stunden ohne Ausgleich mehr arbeiten, als es das europäische Recht vorsehe, erläuterte der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Mi-chael Schneider. „Sich jetzt, formaljuristisch auf die Verjährung der Ansprüche der Feu-erwehrleute zurückzuziehen, obwohl die Verantwortlichen der Stadt Haan jahrelang gegenüber dem Feuerwehrmitarbeitern einen erheblichen Wissensvorsprung hatten, sei auch moralisch zweifelhaft, insbesondere wenn man sich vor Augen führe, welch harten Job die Feuerwehrleute machen, dabei oft genug auch ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen und durch den Schichtdienst auch ihre Familie belastet wird,“ so die beiden SPD-Politiker. „Die Verantwortlichen der Stadt Haan haben bewusst Mitarbeiter Überstunden leisten lassen, ohne entsprechende Gegenleistung anzubieten“, stellt Stracke fest.
Das europäische Recht gebe schon seit 1993 eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vor. Zeiten des Bereitschaftsdienstes seien in vollem Umfang in die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit einzubeziehen. Das ergebe sich nicht nur aus der EU-Richtlinie sondern auch aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Oktober 2000. Deutschland hätte die Richtlinie bis 1996 umsetzen müssen, habe dies aber nicht getan. „Aufgrund des Vorranges des europäischen Rechts hätte die Stadt Haan die Richtlinie erfüllen und gegebenenfalls existierendes gegenläufiges nationales Recht außer Acht lassen müssen. Das wurde versäumt“, so Schneider abschließend.