Die SPD-Bundestagsabgeordnete des Südkreises Mettmann freut sich über die Neuregelung zur Finanzierung der Frauenhäuser. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurde heute im Deutschen Bundestag das so genannte Freibetragsneuregelungsgesetz beschlossen.
Lilo Friedrich, die die Einrichtung des Mettmanner Frauenhauses mitinitiierte, sagt: „Ich bin sehr froh, dass eine klarstellende Regelung zur Kostenerstattung gefunden wurde.“ Da leider nicht jede Kommune ein Frauenhaus hat, soll zukünftig die Kommune, aus der die Frau stammt, die Kosten für die Unterbringung im Frauenhaus zahlen.
Eine solche Kostenerstattung durch die Wohnortkommune schließt eine finanzielle Überforderung von Kommunen, in denen ein Frauenhaus betrieben wird, durch die Aufnahme ortsfremder Frauen definitiv aus. „Es kann also keinen finanziellen Grund mehr geben, ortsfremde Frauen in einer Notsituation abzuweisen. Das bedeutet mehr Sicherheit für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen“, so Lilo Friedrich.
Die Neuregelung soll nach der erforderlichen Zustimmung der Länder im Bundesrat unverzüglich zum darauf folgenden Monatsersten in Kraft treten.