Lilo Friedrich, die Bundestagsabgeordnete des Südkreises Mettmann, weist darauf hin, dass es für viele eingebürgerte Türken, die in jüngster Zeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, eine Chance zur Wiedereinbürgerung gibt. Es ist auch im Kreis Mettmann vermehrt zu Fällen gekommen, in denen sich eingebürgerte Türken zusätzlich wieder einen türkischen Pass verschafften und deshalb ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben. Denn nach einer seit 2000 geltenden Gesetzesänderung verliert derjenige automatisch seinen deutschen Pass, der noch eine weitere Staatsbürgerschaft annimmt.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Lilo Friedrich informiert darüber, dass Betroffene einen Antrag auf Wiedereinbürgerung stellen können. Sie rät den türkischen Staatsangehörigen und ihren Familien, bei den zuständigen Ausländerbehörden prüfen zu lassen, ob bei ihnen ein Aufenthaltsrecht nach dem so genannten Assoziationsratsabkommen vorliegt.
Lilo Friedrich: „Sollte das der Fall sein, können sie auf dieser Grundlage eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Darüber hinaus können die meisten nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis erneut und ohne Wartefrist die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Hierfür müssen allerdings Voraussetzungen wie ein gesicherter Lebensunterhalt und ein Nachweis der Sprachkenntnisse erfüllt werden. Außerdem müssen sie die türkische Staatsbürgerschaft wieder aufgeben.“
Diejenigen, die nicht unter das Assoziationsratsabkommen fallen, können als ehemalige Deutsche ihren Anspruch auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis geltend machen und nach den gesetzlichen Fristen ihre Wiedereinbürgerung beantragen. Neben Türken können auch Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit betroffen sein. „Auch sie sollten ihren aufenthaltsrechtlichen Status schnellstmöglich klären“, rät Lilo Friedrich. Nähere Informationen zum Thema erteilen die Ausländer- und die Einbürgerungsbehörden. Eine Informationsbroschüre des Bundesinnenministeriums ist in Arbeit und soll über Migrantenverbände und Beratungsstellen verteilt werden.
Im Hinblick auf die NRW-Landtagswahlen bittet Lilo Friedrich außerdem alle diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit derzeit nicht besitzen, sich bei den kommunalen Behörden zu melden, um zu klären, ob sie wahlberechtigt sind. „Wer wählt, ohne wahlberechtigt zu sein, macht sich strafbar“, warnt Lilo Friedrich.