Die SPD-Bundestagsabgeordnete des Südkreises Mettmann Lilo Friedrich erinnert Inhaber von Lebensversicherungen, die ihren Vertrag im vergangenen Jahr neu abgeschlossen haben an eine wichtige Frist. Bis zum 31. März 2005 muss der erste Beitrag für die neu geschlossene Lebensversicherung bezahlt sein, wenn man noch vom alten Steuerprivileg profitieren möchte.
Das bis Ende 2004 gültige Steuerprivileg gilt für alle Verträge, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden. Darüber hinaus zählt aber auch das Datum der ersten Beitragszahlung. Das heißt, dass die so genannten Vorratsverträge, die 2004 abgeschlossen wurden und erst viel später bezahlt werden sollen, keine Steuervergünstigungen mehr erhalten. "Deshalb ist es sehr wichtig, auch die zweite Frist im Auge zu behalten", rät Lilo Friedrich.
Bei speziellen Fragen zur Lebensversicherung helfen die örtlichen Versicherungsagenturen weiter.