Die Bundestagsabgeordnete des Südkreises Mettmann, Lilo Friedrich weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2005 alle gering verdienenden Eltern Anspruch auf einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind und Monat haben.
Lilo Friedrich rät deshalb allen gering verdienenden Eltern, jetzt einen Antrag auf den Kinderzuschlag bei der Familienkasse der örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen. Die Familienkasse werde dann prüfen, ob ein Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlags bestehe.
Der Kinderzuschlag führe dazu, so die Bundestagsabgeordnete Lilo Friedrich, dass diese Eltern künftig aus dem Bezug des Arbeitslosen-
gelds II herauskommen. Anspruchsberechtigt seien alle Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können, nicht aber den Unterhalt für ihre minderjährigen Kinder. Zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von monatlich 154 Euro und ggf. Wohngeld decke der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern.
Der Kinderzuschlag biete einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit, da das Einkommen der Eltern, das den eigenen Bedarf übersteige, nur teilweise auf den Kinderzuschlag angerechnet werde, erläuterte die Abgeordnete Friedrich. Drei von zehn Euro verblieben davon bei den Eltern.
Der Kinderzuschlag muss schriftlich beantragt werden. Antragsformulare und Informationsmaterial sind im Internet unter www.kinderzuschlag.de oder bei den Familienkassen der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit erhältlich.