„Die Gespräche, die ich in den vergangenen Tagen und Wochen mit Jugendlichen in Haan führen konnte, haben gezeigt, dass viele sind verunsichert, ob sie bei den Kommunalwahlen am 26. September wahlberechtigt sind oder nicht. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die am Wahltag zwar das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 16 Jahren erreicht, aber bislang noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben“. Das erklärte SPD-Bürgermeisterkandidat Bernd Stracke. Er hob hervor, dass oftmals bemängelt worden sei, dass es auf der Homepage der Stadt Haan keine Hinweise für die Erstwählerinnen und –wähler gebe. „Es ist außerordentlich bedauerlich, dass unsere Stadtverwaltung gerade für die Personengruppe keine Hilfestellungen anbietet, die sich zum ersten mal in eine demokratische Abstimmung einbringt“, so Stracke.
Der SPD-Bürgermeisterkandidat erläuterte, dass bei der Kommunalwahl wählen darf, wer am Tag der Wahl 16 Jahre oder älter ist, seit mehr als drei Monaten den Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzt. Alle Wahlberechtigten seien in sogenannte Wählerverzeichnisse in den Wahlbezirken eingetragen und hätten bis zum 5. September ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben müssen. Wer bislang noch keine Benachrichtigung bekommen habe, obwohl er oder sie wahlberechtigt sei, sollte dies im Wahlamt der Stadt (Tel. 02129/911161 oder -166) überprüfen lassen.
Stracke wies darauf hin, dass beim Urnengang am Wahlsonntag jeder Wahlberechtigte vier Stimmzettel erhalte.
1.für die Landratswahl
2.für die Wahl in den Kreistag
3.für die Bürgermeisterwahl
4.für die Wahl zum Stadtrat
Die Wahllokale seien von 08.00 Uhr bis 18.00 geöffnet. Weitere Informationen zur Kommunalwahl erhielten Interessierte auf einer gemeinsamen Homepage der Jugendverbände und der Stadtjugendringe unter www.ich-geh-hin.info/ oder auf den Internetseiten des Innenministerium NRW unter www.im.nrw.de/bue/191.htm, so Stracke abschließend.