Lilo Friedrich fordert Nachbesserungen bei HARTZ IV für Frauenhäuser

Lilo Friedrich (SPD) fordert im Zusammenhang mit HARTZ IV konkrete Regelungen für den Umgang mit Frauenhäusern und betroffenen Frauen. Hintergrund sind die ungewissen Auswirkungen durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II.

Momentan legen die Verantwortlichen in den Frauenhäusern die neue Gesetzeslage per 01.01.2005 so aus, dass die betroffenen Frauen dann in der Regel als arbeitsfähig gelten. Demnach müssten sie sich an ihren Fallmanager wenden, um Unterstützung zu erfahren. Lilo Friedrich: „Es kann nicht so sein, dass eine Frau erst ihren zuständigen Betreuer bei der Arbeitsagentur fragen muss, ob sie überhaupt berechtigt ist, in ein Frauenhaus zu gehen und ob sie die anfallenden Kosten begleichen kann.“

Lilo Friedrich, die als ehemalige Kreistagsabgeordnete und Vorsitzende des dortigen Frauenausschusses, den Aufbau des Mettmanner Frauenhauses mitinitiierte, wandte sich heute deshalb mit einem Schreiben an Christel Humme (SPD), Sprecherin für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in der SPD-Bundestagsfraktion. In dem Brief fordert sie die zuständigen Experten dazu auf, die noch offenen Fragen schnellstmöglich zu klären.
Friedrich weiter: „Ich werde mich auch künftig für die Belange der Frauenhäuser einsetzen, denn ich halte es für unzumutbar, dass derartige soziale Errungenschaften in ihrer Existenz bedroht werden, nur weil man sie scheinbar übersehen hat.“

Bislang konnten bedürftige Frauen, die vor ihren gewalttätigen Männern geflüchtet waren, für die Zeit des Aufenthaltes in einem Frauenhaus Sozialhilfe beantragen. Die Frauenhäuser wiederum deckten mit dem erhaltenen Tagesmiet- und Betreuungs-satz einen Teil ihrer Kosten.