Jugendförderungsgesetz ist entscheidender Beitrag für Gerechtigkeit und Chancengleichheit

Die SPD-Landtagsfraktion hat heute Eckpunkte für ein Jugendförderungsgesetz beschlossen. "Für uns ist das ein entscheidender Beitrag für Gerechtigkeit und Chancengleichheit", erklärte der jugendpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Bernd Flessenkemper. Wer Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen eine Zukunftsperspektive geben wolle, müsse auch für Planungssicherheit und Verlässlichkeit in der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit sorgen.

Auf Basis der heute beschlossenen Eckpunkte werde die Fraktion auf einer Klausurtagung Anfang Mai den entsprechenden Gesetzentwurf beraten und dann mit dem Koalitionspartner abstimmen. Es gehe zum Beispiel um eine Verstärkung der außerschulischen Jugendbildung, um mehr Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule ebenso wie um die Präventions- und Integrationsfunktion der Jugendhilfe bei Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenssituationen. Das Fördervolumen, so Flessenkemper, wird sich am Landesjugendplan 2003 (rund 96 Millionen Euro) orientieren und für jeweils eine Legislaturperiode festgeschrieben werden.
"Das Land wird sich festlegen und fordert die Kommunen auf, diesem Beispiel zu folgen", sagte Flessenkemper. Die SPD-Fraktion erwarte, dass die CDU-Opposition des Landtags entsprechend bei den CDU-geführten Kommunen für dieses Modell werbe. "Die eingesetzten Landesmittel dürfen nicht zur Reduzierung des kommunalen Finanzanteils verwendet werden", betonte Bernd Flessenkemper. Das werde Bestandteil des Jugendfördergesetzes.