Die SPD-Landtagsfraktion hat weitere Schritte zur Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung eingeleitet. "Es geht darum, dass künftig der Landtag und die Landesregierung nur noch dann Aufgaben auf die Kommunen übertragen dürfen, wenn auch die finanziellen Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben zur Verfügung gestellt werden", erklärte Fraktionsvorsitzender Edgar Moron. Die SPD-Fraktion hat ihre in der letzten Fraktionssitzung beschlossenen Eckpunkte zur Verfassungsänderung anschließend mit sozialdemokratischen Spitzenpolitkern aus den Kommunen ausführlich diskutiert. Landtagsfraktion und Kommunalpolitiker sind davon überzeugt, dass es im Landtag die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit für die Verfassungsänderung geben wird.
SPD-Fraktionschef Moron geht davon aus, dass mit der Einführung der strikten Konnexität bei allen Beteligten das Kostenbewusstsein gestärkt wird. Es sei allerdings falsch anzunehmen, dass damit allein die finanziellen Probleme der Kommunen gelöst seien. "Wenn wir die finanziellen Probleme der Städte und Gemeinden nachhaltig lösen wollen, dann geht das nur mit einer Reform der Gemeindefinanzierung", stellte Moron fest. Die Stichworte für eine solche Reform seien die Modernisierung der Gewerbesteuer und die Zusammenführung von Teilen der Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe zum so genannten Arbeitslosengeld II. Vor allem die letztgenannte Maßnahme, die direkt mit der Agenda 2010 zusammenhänge, könne die Kommunen in Milliardenhöhe entlasten. Nordrhein-Westfalen dränge gegenüber der Bundesregierung darauf, dass es zu dieser nachhaltigen Entlastung der kommunalen Haushalte komme.
Auf Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion soll die Landesverfassung die Konnexität wie folgt sicherstellen: "Führt die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender Aufgaben zu einer wesentlichen Be- oder Entlastung der Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrer Gesamtheit, so ist dafür aufgrund einer Kostenabschätzung ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Ein entsprechender finanzieller Ausgleich ist auch bei einer nachträglich festgestellten wesentlichen Abweichung von der Kostenabschätzung zu schaffen. Das nähere regelt ein Gesetz; darin sind die Grundsätze der Kostenabschätzung festzulegen und Bestimmungen über eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zu schaffen." Die Eckpunkte dieses Gesetzes hat die SPD-Fraktion nunmehr ebenfalls beraten und vorgelegt. Es wird angestrebt, dass das Konnexitätsprinzip und die begleitenden Gesetze zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.