Vorberatendender Arbeitskreis zum öffentlichen Personennahverkehr notwendig

Die CDU Ratsfraktion hat in der HFA Sitzung vom 10.Dezember selbst eine Beratung ihres eigenen sowie des SPD Antrags gefordert. Die neuerlichen Äußerungen von CDU-Ratsherrn Peter Billstein hierzu erwecken den Eindruck, dass eine notwendige abgestufte Beratung nicht mehr erforderlich sei, da die CDU mit absoluter Mehrheit entscheiden möchte. Ein sachliches Abwägen scheint nicht gewünscht, sofern es nicht aus den CDU Reihen kommt.

Die SPD Fraktion ist von der Notwendigkeit eines vorberatenden Arbeitskreises zum öffentlichen Personennahverkehr überzeugt. Eine intensive Beratung mit dem Abwägen von Vor- und Nachteilen ist im Planungs- und Verkehrsausschuss erschwert und führt zu Verzögerungen, da die Fachberatung der Verkehrsbetriebe nicht immer sofort ohne eventuell erforderliche Überprüfung geleistet werden kann. „Wir sehen uns in unserer Forderung nach Beibehaltung des Arbeitskreises durch die Vorgehensweise anderer Städte im Kreis bestätigt, die dem bislang guten Haaner Beispiel gefolgt sind und ihrerseits entsprechenden Arbeitskreise gebildet haben,“ so Fraktionsvorsitzender Wilfried Pohler. “Die Beibehaltung des AK ÖPNV und die Dienstaufsichtsbeschwerde (schwebendes Verfahren) sind zwei verschiedene Dinge, die seitens der CDU Fraktion fahrlässig in „einen Topf geschmissen werden“.“