Die SPD-Fraktion hat gegen die mit Mehrheitsbeschluss getroffene Ratsentscheidung vom 17. Dezember 2002, Tagesordnungspunkt 28, Änderungen des Busangebots zum Fahrplanwechsel am 15. Juni 2003, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Mönikes bei dem für die Kommunalaufsicht zuständigen Landrat des Kreises Mettmann angekündigt.
Die Gemeindeordnung und die Rechte der SPD-Fraktion wurden durch schweres Fehlverhalten der Haaner Verwaltung verletzt, in dem der rechtzeitig durch die SPD für die Sitzung des PLVA am 26.11. vorgelegte Beschlussantrag nach Beratung im PlVA, weder von der Verwaltung selbst weiter bearbeitet noch der Rheinbahn zur Prüfung auf Optimierungsvorschläge weitergegeben wurde. Der am 27.November von der CDU eingereichte Vorschlag wurde dagegen von der Verwaltung bearbeitet und der Rheinbahn signalisiert, sie bräuchte innerhalb der ihr eingeräumten Frist von wenigen Tagen nur zum CDU-Antrag Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme erfolgte nur zu den Kosten und nicht inhaltlich.
Auch in der Sitzung des HFA am 10. Dezember wurde lediglich der CDU Antrag eingebracht, obwohl die CDU Ihrerseits um Vorlage beider Anträge gebeten hatte. Die Verwaltung erarbeitete auf der Basis der Prüfung durch die Rheinbahn am 06.Dezember am 09. Dezember eine eigene Stellungnahme, die als Tischvorlage in den HFA eingebracht wurde. Der Punkt wurde wegen Beratungsbedarf in den Rat verwiesen.
Erst auf Anmahnen der SPD-Fraktion nahm die Verwaltung einen Hinweis in die Anmerkungen zur Tagesordnung des Rates auf. Er verwies lediglich auf die Sitzungsunterlage des PlVA. Der Tagesordnungspunkt im Rat lautete dann auch wieder: ÖPNV Antrag der CDU Ratsfraktion.
„Mit dieser Vorgehensweise wurden die Rechte der Opposition mit Füßen getreten und eine sachgerechte Beratung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger mit Billigung des Bürgermeisters unmöglich gemacht.
Wir nehmen es nicht hin, dass über Vorschläge entschieden werden soll, die weder zwischen Verwaltung und Rat, Verwaltung und Rheinbahn abgestimmt und nicht gründlich in den dafür vorgesehenen Fachausschüssen und Arbeitsgruppen beraten sind. Wenn der Landrat auf saubere Verfahren und gute fachliche Arbeit Wert legt, muss er den Ratsbeschluss aufheben. Dann kann die Arbeitsgruppe ÖPNV im Januar auf der Basis der inhaltlichen Bewertung aller Vorschläge beraten und noch rechtzeitig zum Fahrplan 2003 entscheiden, notfalls per Dringlichkeitsentscheidung auf der Basis der Entscheidung des Planungs- und Verkehrsausschusses (PLVA) am 28. Januar 2003 oder gegebenenfalls durch Sondersitzung des Rates.“, so Faktionsvorsitzender Wilfried Pohler.