Viele Eltern haben uns am SPD-Infostand angesprochen, weil sie empört waren über die Äußerungen von Bürgermeister Martin Mönikes (CDU) in seiner Kolumne im Haaner Treff vom 24. Juli 2002 zum leidigen Thema Kindergartenplätze. Und sie haben Recht. Es ist schon von enormer Dreistigkeit, wenn Bürgermeister Mönikes glaubt, die Eltern an die im Grundgesetz verankerten Erziehungspflichten erinnern zu müssen. Will er damit unterschwellig behaupten, Eltern, die ihre Kinder stundenweise der Obhut eines Kindergartens oder einer Tagesstätte anvertrauen, würden ihren Erziehungspflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen? Das würde andererseits bedeuten, dass Bürgermeister Mönikes die von allen Kindergartenträgern praktizierte familienergänzende Erziehung als Erziehung zweiter Wahl betrachtet. Dies käme einer Brüskierung der Eltern wie der Arbeit der Kindergartenträger gleich.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Eltern ihre Kinder in den Kindergarten geben. Aber alle sind sie zutiefst davon überzeugt, damit zum Wohle ihres Kindes zu handeln. Denn mit seinem eigenständigen Bildungsauftrag leistet der Kindergarten eine Bildungs- und Erziehungsarbeit, die von Spielgruppen, Tagesmüttern oder Großeltern – bei aller Hochachtung vor deren Arbeit – so nicht annähernd geleistet werden kann. Die große Bedeutung der Kindergärten im vorschulischen Bereich hat nicht zuletzt die PISA-Studie noch einmal bestätigt. Es ist deshalb wichtig, dass alle Kinder in Haan gleich gute Startbedingungen erhalten. Das bedeutet auch, dass jedes Kind, das einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat und diesen wahrnehmen will, auch einen Kindergartenplatz erhalten muss. Dieser Rechtsanspruch wird mit dem dritten Geburtstag des Kindes gültig. Kein Kind muss bis zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres warten. Die Stadt hat dem Kind den Besuch eines Kindergartens zu ermöglichen. Tut sie dies nicht, kann sie gerichtlich dazu gezwungen werden.
Ausreichend Kindergartenplätze stehen aber auch in diesem Jahr nur für die Jungen und Mädchen bereit, die mit Beginn des Kindergartenjahres bis zum 1. August drei Jahre alt geworden sind. Als zynisch kann man deshalb nur die Aussage von Bürgermeister Mönikes werten, dass sich Wartelisten der “hereinwachsenden Jahrgänge“ mit 40 Interessenten bei einer Einrichtung, die erweitert werden solle, „in Luft aufgelöst“ haben. Er übersieht, dass Eltern Planungssicherheit brauchen. Denn mit der Vollendung des dritten Lebensjahres endet der gesetzliche Erziehungsurlaub für Mutter oder Vater. Wer jetzt für sein Kind keinen Kindergartenplatz gefunden oder eine feste Terminzusage hat, muss entweder eine Ersatzlösung suchen, um wieder arbeiten gehen zu können, oder muss seinen Arbeitsplatz aufgeben. Und auch in diesem Jahr stehen die Termine für die Fertigstellung der zusätzlichen Kindergartenplätze noch nicht fest. Die mangelnde Vorsorge der Verwaltung setzt hier in unverantwortlicher Weise berufliche Zukunftsperspektiven von Müttern und Vätern aufs Spiel. Es wäre deshalb für den Bürgermeister und seine Verantwortlichen im Jugendamtsbereich ratsam, endlich ein Konzept zu erarbeiten, das für die kommenden Jahre eine verlässliche Prognosesicherheit im Hinblick auf die benötigten Kindergartenplätze gewährleistet.
Bernd Stracke
Vorsitzender SPD-Haan
Turnstrasse 43
42781 Haan